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"Aus" (Regel 27-1)
-- ist durch weiße Pfosten gekennzeichnet.
-- an Bahn 5 gilt der Zaun zusätzlich als Ausgrenzen
-- Ein Ball, der eine öffentliche Strasse / Weg, die zum AUS erklärt worden ist, kreuzt und jenseits dieser Strasse / Weg zur Ruhe kommt ist im AUS, auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes liegt.
"Wasserhindernisse" ( Regel 26-1 )
-- sind durch gelbe Pfähle, seitliche durch rote Pfähle und / oder entsprechende farbliche Bodenlinien gekennzeichnet
"Boden in Ausbesserung" (Regel 25-1.)
-- sind durch blaue Pfosten oder weiße Bodenlinien gekennzeichnete Flächen.
Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.
"Bewegliche Hemmnisse" (Regel 24-1 und Anhang 1 Teil B Ziff. 2)
-- Lose Steine im Bunker dürfen entfernt werden.
-- Entfernungsmarkierung (Pfosten) entlang der Spielbahnen
"Unbewegliche Hemmnisse" (Regel 24-2 u. Anhang 1 Teil B Ziff. 1-3)
Erleichterung kann in Anspruch genommen werden bei:
-- allen mit künstlicher Oberfläche versehenen Wegen und Pfaden,
-- dem unbefestigten Weg, der Bahn 1 durchquert,
-- allen fest eingebauten Rasensprinklern und Bestandteilen der Beregnungsanlage,
-- allen Abschlagstafeln, Bänken, Papierkörben und Ballwaschsäulen,
-- den Fangnetzen an den Abschlägen von Bahn 5,
-- den Schutzhütten an Bahn 1 und 8,
Erleichterung muss in Anspruch genommen werden bei:
-- allen durch Bänder und Anpflockung kenntlich gemachten Junganpflanzungen;
"Entfernungsmessgeräte" (Regel 14-3.)
-- Die Benutzung von Entfernungsmessgeräten, die ausschließlich Entfernungen messen, ist, auch bei vorgabenwirksamen Wettspielen, grundsätzlich erlaubt. Bitte beachten Sie die jeweilige Turnierausschreibung.
"Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel"
-- Zählspiel: 2 Strafschläge
-- Lochspiel: Lochverlust
Spielunterbrechung: 3 kurze Signaltöne, Wiederaufnahme: 1 langer Signalton.
Spielunterbrechung bei Blitzgefahr obliegt der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 6-8 a. (II)).
Entfernungsmarkierungen:
-- 100 m Pfosten 1 Ring
-- 150 m Pfosten 2 Ringe
(Alle gemessen bis zum Grünanfang)
Der Mindestabstand für Trolley´s zum Grün soll 5 Meter nicht unterschreiten !